Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller stellt Radschläger-Anstecker für fiftyfifty Verkäufer*innen vor – Stadt spendet 1000 Exemplare
Jeder kennt ihn – den beliebten Düsseldorfer Radschläger nach dem Entwurf von Friedrich Becker aus dem Jahr 1960. Dieser Düsseldorfer Sympathieträger steht kopf für die enge Bindung der Bürger zu ihrer Stadt. Anlässlich des 100. Geburtstages des Düsseldorfer Künstlers, Designers und Hochschulprofessors Friedrich Becker bringt fiftyfifty in einer Sonderedition den Radschläger als kleinen, silberfarbenen Anstecker in den Straßenverkauf. Die 30 mm großen Schmuckstücke werden den fiftyfifty-Verkäufer*innen zum Verkauf überlassen. Ab Mitte Juli sind diese dann für 5 Euro bei den fiftyfifty-Verkäufer*innen in Düsseldorf auf der Straße erhältlich. 2,50 Euro behält der/die jeweilige Verkäufer*in für sich. Für die Straßenverkäufer*innen, die gerade in der letzten Zeit sehr wenig einnehmen konnten, ein willkommenes Zubrot. Sie und fiftyfifty freute es sehr, dass es zum Verkaufsauftakt Unterstützung von der Stadtspitze gab. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller präsentierte den Radschläger am Dienstagvormittag persönlich vor dem Rathaus der Presse: „Für viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer ist der Radschläger ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt – und sympathisch noch dazu. Daher freue ich mich, dass fiftyfifty die Möglichkeit hat, eine limitierte Sonderedition des Ansteckers zu verkaufen. Ich bin mir sicher, er wird reißenden Absatz finden. Und der ist auch nötig. Denn die Straßenverkäuferinnen und –verkäufer hatten ganz besonders unter der Pandemie, in der sie zudem kaum Zeitungen verkaufen konnten, zu leiden.“ Und nicht nur das: Die Stadt Düsseldorf übernimmt die Kosten für die ersten 1000 Exemplare der insgesamt 5000 Anstecker. „Eine ganz tolle Geste - und Überraschung! Wir freuen uns sehr darüber. Ganz herzlichen Dank!“, erklärte fiftyfifty-Geschäftsführer Hubert Ostendorf. fiftyfifty dankte außerdem Heike Kappes, Erbin Friedrich Beckers und erste Vorsitzende des Friedrich Becker e.V. für die Überlassung der Nutzungsrechte zugunsten der Obdachlosenhilfe.