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Rheinische Post | 28. November 1998

Anwalt: Platzverweis der Stadt ist rechtswidrig

Wer auf Plätzen und Straßen "lärmt,lagert" oder "störendem Alkoholgenuss" frönt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Das ist so, seit vor sechs Monaten die städtische Straßenordnung erneuert und "aktiviert" wurde: Seither wird die Verordnung rigoros umgesetzt, und zwar vom Ordnungsamt. Die uniformierten Mitarbeiter, die auch gegen "aggressives Betteln" vorgehen, haben mittlerweile 92 Platzverweise ausgesprochen - was ein 24stündiges Ortsverbot bedeutet und in der Regel Obdachlose trifft. Einer der Verwiesenen ist Carlo Kannen. Sein 22. Geburtstag im vergangenen August, an dem er gleich mehrerer Orte verwiesen worden war, kann jetzt zum Präzedenzfall werden. Denn Rechtsanwalt Michael Terwiesche hat im Auftrag des Obdachlosenmagezins fiftyfifty für Kannen Widerspruch eingelegt und schließt eine Klage nicht aus: "Dieser Verweis ist so rechtswidrig wie der ganze fragliche Paragraph 6", so Terwiesche, der schon 1997 ein Gutachten zur Straßenordnung vorgelegt hat. "Kannen war keine Gefahr für die Ordnung." ... "Aber Obdachlose können eben nicht nach Hause gehen", sagt Volker Rekittke vom Straßenmagazin fiftyfifty. "Und wenn sie draußen zusammenstehen, gilt das als Lagern. Aber Kunden, die auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein trinken, sind erwünscht." Genau diese Ungleichbehandlung wertet Terwiesche als rechtswidrige Einschränkung der Bürgerrechte: ""Außerdem sind Begriffe wie Lärmen und Lagern zu schwammig", so der Anwalt, der noch auf eine Antwort der Stadt wartet. "Wir machen nichts anderes, als eine lange bestehende Satzung umzusetzen", so Ordnungsamt-Leiter Wolfgang Tolkmitt auf Anfrage. ...