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Bild | 1. Juli 2013

Zu laut! Amt verbietet Klappern bei Spenden-Büchse

Düsseldorf/Krefeld – Verkehrslärm, Straßenmusikanten, laute Passanten – all das erträgt man in Krefeld. Aber nicht das Scheppern einer Spenden-Dose!

Wolfgang O. (64) verkauft seit 15 Jahren auf der Einkaufsmeile Hochstraße in Krefeld das Obdachlosen-Magazin „FiftyFifty“. In seine Büchse wirft man die 1,80 Euro für ein Magazin, viele geben einfach so eine Spende. Um davon mehr rein zu holen, klappert er leicht mit seiner Gelddose. Doch das wurde ihm jetzt untersagt.

Wolfgang O.: „Im April kam ein Herr vom Tiefbauamt zu mir, als ich an meiner üblichen Verkaufsstelle stand. Er raunte mir zu, Anlieger hätten sich beschwert. Ich müsse aufhören mit meiner Dose zu scheppern.“

Der Verkäufer, der früher als Krankenpfleger und Reiseunternehmer gearbeitet hat, ging noch am gleichen Tag in die umliegenden Geschäfte: Alle unterschrieben, sie fühlten sich nicht gestört. O.: „Jemand anderes kann sich eigentlich nicht beschwert haben, dort sind nur Geschäftshäuser. Selbst ein Mitarbeiter des Ordnungsamts sagte mir, ich sei ihm nie negativ aufgefallen.“

Wolfgang O. fragte einen befreundeten Krefelder Pfarrer um Rat. Der schrieb an den Oberbürgermeister. Im Antwortschreiben einer Dezernentin ist von „lautem Klappern“ die Rede, die Duldung seines Verkaufens beruhe auf „gegenseitiger Rücksichtnahme“.

Wolfgang O. steht seit dem Verbot ohne zu klappern an seiner Verkaufsstelle. „Viele Stammkunden sagen schon, man würde mich gar nicht mehr wahrnehmen. Mein Umsatz ist um die Hälfte eingebrochen.“

Das will der Verkäufer nun nicht mehr hinnehmen. „Ich werde wieder anfangen zu klappern, hoffe darauf, dass die Stadt nicht gegen mich vorgeht.“