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Der Aufruf für eine gerechte Grundsteuer wurde u.a. unterzeichnet vom BUND, dem Deutschen Mieterbund, der Deutsche Umwelthilfe ... und auch von fiftyfifty. (Foto: wikipedia)

Aufruf zur gerechten Reform der Grundsteuer - bitte unterzeichnen

Die Grundsteuer B in ihrer heutigen Form besteuert sowohl Grund und Boden als auch das darauf stehende Gebäude. Das

• ist ungerecht und verwaltungsaufwendig,
• entmutigt bauliche Investitionen,
• erschwert die Verwirklichung der kommunalen Planung und
• befördert den verschwenderischen Umgang mit Boden und Landschaft.

Daher fordern die Unterzeichner dieses Aufrufs, die Gleichbehandlung von unbebauten und bebauten Grundstücken und damit die Ausgestaltung der Grundsteuer als Bodensteuer ernsthaft zu prüfen.

Wir sind davon überzeugt:

Die Bodensteuer ist gerecht!

Ob ein erschlossenes Grundstück tatsächlich bebaut ist oder nicht, bedeutet aus kommunaler Sicht keinen Unterschied im Aufwand, etwa für die Erschließung oder den Unterhalt der Infrastruktur. Die Städte und Gemeinden sollen von den Grundstückseigentümern jeweils die Grundsteuern erhalten, die ihnen zustehen – ein bescheidener „Grundtarif“ für das dauerhafte Recht zur Bebauung und für die dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme öffentlicher Güter und Leistungen und ggf. Erzielung von Einnahmen.

Die Bodensteuer ist investitionsfreundlich!

Boden ist ein knappes Gut, mit dem wirtschaftlich umgegangen werden muss. Und in Gebäude muss regelmäßig investiert werden, um sie zu erhalten und den jeweiligen Anforderungen der Zeit anzupassen. Daher gilt es, mit Baurechten versehene Flächen tatsächlich zu bebauen und auf diese Weise die vorhandene Infrastruktur besser auszulasten, die kommunalen Haushalte zu schonen und den Landschaftsverbrauch zu reduzieren.

Investitionen der Grundstückseigentümer dürfen nicht zu einer höheren Grundsteuer führen. Das garantiert einzig eine Grundsteuer in Form einer Bodensteuer.

Die Bodensteuer ist einfach!

Eine gerechte und investitionsfreundliche Grundsteuer muss nicht kompliziert sein: Die auf dem Grundstück stehenden Gebäude bei der Wertermittlung unberücksichtigt zu lassen, bedeutet eine wesentliche Vereinfachung. Eine Vielzahl von Finanzbeamten könnte ihre Zeit wichtigeren Dingen widmen.

Hier Film ansehen und mitmachen: http://www.grundsteuerreform.net/