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Ökumenische Erklärung von 1999 JETZT unterzeichnen

Vor 20 Jahren ist fiftyfifty mit der Veröffentlichung einer „Ökumenischen Erklärung“ von über 2.000 Christinnen und Christen für die Rechte der Obdachlosen eingetreten. Und noch immer werden Menschen auf der Straße mit Bußgeldern belegt, weil sie sich in Bushaltstellen „ohne erkennbare Fahrabsicht“ vor dem Regen schützen oder weil sie zum Schutz vor der Witterung eine Plane zwischen zwei Büsche spannen. Noch immer finden Taschenpfändungen statt. Einem Obdachlosen wurde sogar der geliebte Hund als Sicherheitsleistung weggenommen. Die Ökumenische Erklärung von 1999 ist aktueller denn je. Bitte (erneut) unterzeichnen.

 

Ökumenische Erklärung, INITIIERT von Düsseldorfer TheologInnen sowie Christinnen und Christen in Sozialberufen zur Achtung gegenüber Wohnungslosen und Suchtkranken, zum UNTERSCHREIBEN für ALLE

Die Ökumenischer Erklärung ALLE (nicht nur Christinnen und Christen) HIER unterzeichnen: info [​at​] fiftyfifty-galerie.de

Die Achtung der Würde jedes Menschen - unabhängig von Nationalität, Hautfarbe oder Religion - ist oberste Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung. Aus christlicher Sicht liegt das entscheidende Kriterium vor allem in der Haltung gegenüber den Schwächsten, darunter den Armen, Wohnungslosen und Suchtkranken (Matthäus-Evangelium 25,31-46). Hier läßt sich ablesen, ob unser Zusammenleben auch in Gottes Augen wertvoll und gut ist.

Der Kommunalwahlkampf 1999 hat in Düsseldorf und in anderen Städten politische Signale gezeitigt, die nach unserer Überzeugung für ein öffentliches Klima der Achtsamkeit nicht hilfreich sind.1 Dazu gehört z.B. die Forderung nach weitergehenden polizeilichen Ordnungsmaßnahmen bezogen auf "Alkoholismus-Szenen, Pennertum, aggressives Betteln und Pöbelei", die über die "Ahndung von Straftaten" hinausgehen.2

Die folgende Erklärung richtet sich an alle verantwortlichen KommunalpolitikerInnen in unserer Stadt. Sie ist parteipolitisch unabhängig, jedoch parteiisch für die Schwächsten und Armen im Sinne des Evangeliums. Die Unterzeichnenden erklären ihre bleibende Wachsamkeit. Sie wollen zugleich in Wort und Tat dazu beitragen, die Grundanliegen dieser Erklärung in ihren Gemeinden und in der Öffentlichkeit wirksam werden zu lassen.

1. Unser Stadtbild ist geprägt von allgemeinem materiellen Wohlstand.3 Die öffentliche Präsenz sogenannter "Bettler" ist auch im bundesweiten Vergleich nicht gravierend. Gleichwohl leben "der Reiche und Lazarus" (Lukas-Evangelium 16,19-31) nahe beieinander. Es gibt sicherheitspolitisch keinen triftigen Grund, z.B. in einer luxuriösen Einkaufsstraße gegenüber Almosen-BittstellerInnen über das Strafgesetz hinausgehend in besonderer Weise vorzugehen.4 Der Anblick dieser sehr unterschiedlichen BittstellerInnen vor der eigenen Haustüre kann uns sensibilisieren für Lebensgeschichten, für die Nicht-Selbstverständlichkeit unseres Wohlergehens und nicht zuletzt für den weltweiten Gegensatz von Satten und Hungernden. Mit ihrem menschlichen Antlitz machen jeder Bettler und jede Bettlerin, welche Motive auch immer sie leiten, eine Straße reicher und nicht ärmer. Gestützte Selbsthilfe und Kultur-Orte im Bereich der Obdachlosenarbeit sind in unserer Stadt ein wichtiger Beitrag, ein gutes Klima des respektvollen Miteinanders wachsen zu lassen.

2. Ein nennenswerter Teil der in sicherheitspolitischen Diskussionen anvisierten Gruppen setzt sich aus Alkoholkranken zusammen. Etwa 3 % der Bevölkerung leiden an Alkoholismus. Dieser ist - auch nach Definition der Weltgesundheits-organisation - als schwere Suchtkrankheit anzusehen. Viele Betroffene blicken auf eine soziale Absicherung, die Einbindung in ein stützendes Umfeld oder auf andere günstige Umstände. Es gelingt ihnen deshalb, ihre schwere Krankheit im häuslichen Schutz weitgehend zu verbergen oder doch zumindest auf lange Zeit mit einer hinreichenden Sicherheit den Alltag zu bewältigen. Andere Alkoholiker, vor allem sozial und lebensgeschichtlich Benachteiligte, werden zu Wohnungslosen und Nichtseßhaften.

Die Herausforderung einer reifen Menschlichkeit besteht darin, den sozial gesicherten wie den deklassierten Alkoholiker nicht auf seine Krankheit zu reduzieren. Zuerst gilt es, in ihm den Wert und die Würde jedes Menschen wahrzunehmen.

Bezogen auf die öffentliche Ordnung darf es keine abgestuften Bürgerrechte für sozial gesicherte und sozial ungesicherte Alkoholkranke geben. "Exzessiver Alkoholkonsum" in touristischen Altstadtvierteln, öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Gastronomie, auf Volksfesten oder in einer Parkbankrunde von Wohnungslosen kann, wenn es überhaupt sinnvoll erscheint, nur auf der Basis einer sozial gerechten Gleichbehandlung zum politischen Thema werden.

3. Eine weitere, zahlenmäßig kleinere Gruppe setzt sich aus KonsumentInnen illegaler Drogen zusammen. Auch hier handelt es sich um Suchtkranke. Während ein Teil der KonsumentInnen illegaler Drogen aufgrund eines gehobenen Status und wirtschaftlichen Erfolges sich weitgehend aus der kriminalisierten Szene fernhalten kann und öffentlich nicht auffällig wird, gelingt dies anderen nicht.

Die lebensgeschichtlichen Hintergründe etwa von Opiatabhängigen zeigen deutliche Zusammen-hänge mit der "Wahl" ihres gefährlichen Suchtstoffes: Heroin wirkt angstlösend, hebt das Selbstwertgefühl, "füllt" innere Leere und lindert seelischen wie körperlichen Schmerz.5 Auffällig ist beispielsweise, daß Heroingebraucherinnen überdurchschnittlich häufig in ihrer Geschichte Gewalt und sexuellen Mißbrauch erfahren haben.6

Eine Kommunalpolitik in christlicher oder humanistischer Tradition sollte alles vermeiden, was in "populärer" Weise aggressive Stimmungen gegenüber der Gruppe illegaler DrogengebraucherInnen entfachen könnte. Vielmehr muß der aktuelle Stand der sozialwissenschaftlichen, psychologischen und suchtmedizinischen Forschungen die vielfältige Bandbreite des kommunalen Suchthilfenetzes bestimmen. Ohnmachtserfahrungen im Umkreis hochpotenter Suchtstoffe und schwerstabhängiger Persönlichkeiten dürfen dabei nicht in Versuchung führen, seelische, lebensgeschichtliche, soziale und medizinische Problemkreise vorrangig durch Repression lösen zu wollen.

Eine Aufgabe der Polizei ist die Verfolgung der sogenannten Beschaffungskriminalität. In der Justiz setzt sich gleichzeitig die Praxis durch, den Besitz von Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum nicht durch kostenaufwendige, jedoch hinsichtlich der Sucht wirkungslose Haftstrafen zu ahnden. Aufgabe der Politik ist es, das Phänomen Sucht ganzheitlich auf einem hohen fachlichen Niveau zu beleuchten und politisch entsprechend zu agieren. Neben der umfassenden Prävention in Kinder- und Jugendarbeit gilt es, unter den Bedingungen faktischer Sucht soziale und individuelle Leiden zu verringern. Dazu bedarf es wirksamer vorbeugender Hilfen gegen den "Drogentod" und gegen die Verbreitung schwerer Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis. Voraussetzung für eine solche Politik ist ein gesellschaftliches Klima, das auf die psychologische Funktion von Sündenböcken verzichten kann.

4. In allen genannten Gruppen gibt es auch psychisch erkrankte Menschen. Sie gehören als Wohnungslose oder Suchtkranke zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft. Gleichwohl gibt es in der Geschichte unserer Kultur Beispiele, daß Menschen mit einer auffälligen, von der Norm sich abhebenden Persönlichkeit im Zusammenleben als Bereicherung verstanden, respektiert und geachtet werden können.

In diesem Zusammenhang sind für uns wesentlich das psychologische Grundrüstzeug der öffentlich beauftragten Ordnungskräfte, Schutz vor jeglicher Willkür besonders beim Einsatz privater, nicht nach dem Vorbild der Polizei ausgebildeter Sicherheitsdienste und ein allgemeines Klima des Wohlwollens. Die kommunalpolitische Herausforderung betrifft nicht erstrangig die Sicherheitspolitik, sondern das soziale und psychiatrische Hilfsangebot in der Stadt.

Daneben darf nicht vergessen werden, daß unser öffentliches Gesundheitssystem viele Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wirklich erreicht. Die unkonventionelle medizinische Hilfe z.B. für Wohnungslose, wie sie in unserer Stadt von einigen engagierten Profis und Helfern geleistet wird, gibt vielen die Chance einer Grundversorgung. Die wirksame Unterstützung solcher Initiativen ist ehrenvolles Kennzeichen einer solidarischen Kommune.

5. Wie sehr Leistung, wirtschaftliche Fähigkeiten und beruflicher Erfolg unser tatsächliches Zusammenleben auch bestimmen, so können sie doch niemals gesellschaftliche Grundwerte im Sinne des ersten Verfassungsartikels sein. Grundlage der christlichen Sicht vom Menschen ist überhaupt die Erfahrung, daß keiner von uns seinen "Wert" durch Leistung selber erschaffen kann.

Sogenannte gescheiterte Lebensgeschichten fallen nie vom Himmel: Armut, Wohnungslosigkeit, Sucht oder psychiatrische Erkrankungen haben immer ihre Geschichte. Es ist grundsätzlich fragwürdig, anhand äußerer Kriterien zu beurteilen, ob ein Leben "gelungen" ist oder nicht. Es gibt schwerste Suchtkrankheiten wie Arbeitssucht, Karriere- und Geltungssucht oder Besitzgier, die keinen gesellschaftlichen Abstieg bedingen und oftmals hohe Achtung genießen. Trotz ihres materiellen Ertrags sind die zerstörerischen Folgen dieser süchtigen, beziehungslosen Lebensentwürfe nicht geringer als die Folgen z.B. des illegalen Drogengebrauchs.

Das christliche Bekenntnis stellt den seelischen Reichtum von Menschen über alle anderen Güter. Dieser seelische Reichtum zeigt sich auch in einer solidarischen Haltung gegenüber sogenannten Randgruppen und Außenseitern. Unsere Erklärung an alle kommunalpolitisch Verantwortlichen in Düsseldorf versteht sich als Ermutigung, die öffentliche Kultur eines solchen Reichtums nach allen Kräften zu fördern.

Anmerkungen:

Vgl. dazu u.a. die "Mettmanner Erklärung" vom 6.8.1999, unterschrieben vom Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin und elf weiteren kommunalen Spitzenkandidaten aus dem Kreis Mettmann und den kreisangehörigen Städten (Auszug in Anmerkung 2). Ebenso: Rheinische Post Düsseldorf vom 30.8.1999 unter dem Titel "Erwin will schärfer gegen Punks und Bettler vorgehen" ("Eine schärfere Straßenordnung als Handhabe für die Stadtpolizei im Kampf gegen Drogenkonsumenten, Punks und aggressive Bettler."); NRZ Düsseldorf vom 14.9.1999, Titel "Luegallee: Weg mit dem Radstreifen", wo als politischer Eckpunkt referiert wird: "Sicherheit: Der kommunale Ordnungs- und Servicedienst soll mit zusätzlichen Vollmachten ausgestattet werden und entschiedener gegen Bettler vorgehen. Schon vor der Wahl hatte Erwin erklärt, gegen ,das Pennertum' anzutreten."

Die zwölf kommunalen Spitzenkandidaten aus Düsseldorf und dem Kreis Mettmann erklären unter Punkt 5 "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" in ihrer Mettmanner Erklärung wörtlich: "Wir wollen, daß die öffentliche Ordnung wieder Eingang in das Polizeigesetz unseres Landes findet. Die Polizei darf sich nicht nur auf die Ahndung von Straftaten konzentrieren. Sie muß auch die öffentliche Ordnung gegen Rücksichtslosigkeiten, Randale, Alkoholismus-Szenen, Pennertum, aggressives Betteln und Pöbelei verteidigen. [...]."

Vgl. die Graphik des Deutschen Städtetages über "Arme Städte - reiche Städte" in der Rheinischen Post vom 26.8.1999, wonach Düsseldorf 1997 bei den Steuereinnahmen je Einwohner ganz oben an zweiter Stelle rangiert. Ebenso: Armutsbericht. Armut und Reichtum in Düsseldorf. Fortschreibung. Sozialdezernat der Stadt 1998, Seite 3 ("Vermögensmillionäre, Einkommensmillionäre") und Seite 4f. ("Wohlstandsgefälle").

Vgl. zur juristischen Diskussion um restriktive Punkte bereits der geltenden Düsseldorfer Straßenordnung auch das von der Straßenzeitung fiftyfifty in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Düsseldorfer Straßenordnung vom 9.5.1997.

Vgl. z.B.: Lutz Klein, Heroinsucht. Ursachenforschung und Therapie. Campus-Verlag 1997.

Vgl. E. Stephan et al.: Sexuelle Mißhandlung und Gewalterfahrung drogenabhängiger Frauen. In: M. Backmund / M. Soyka (Hrsg.): 1. Inter-disziplinärer Kongreß für Suchtmedizin. Landsberg / Lech 1999, S. 210-214.

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