Bündnis für bezahlbaren Wohnraum protestiert in AirBnB Wohnung
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum protestiert in AirBnB Wohnung
Wirksame Zweckentfremdungssatzung wird gefordert
Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum protestierte in Düsseldorf-Oberbilk gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum in einem Haus in dem sich mehrere AirBnB-Wohnungen befinden. Über Internetplattformen wie AirBnB oder booking.com bieten Vermieter*innen und Untervermieter*innen in Düsseldorf mehrere Tausend Wohnungen an. Das ursprüngliche Ziel von AirBnB, die selbstgenutzte Wohnung beispielsweise während des Urlaubs unterzuvermieten verfolgen viele Anbieter*innen heute nicht mehr. Im Fokus der Protestaktion stehen Wohnungen, die rein gewerblich und ganzjährig zu hohen Preisen angeboten werden. Eine Wohnung mit 55 m² zu einem monatlichen Preis von 3.400 Euro sind dabei keine Seltenheit.
Am 29. August soll im Düsseldorfer Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung verabschiedet werden, die eigentlich ein wirkungsvolles Instrument gegen diese Problematik und gegen Leerstand sein sollte. Der Antrag der Ampel beinhaltet jedoch mehrere missverständliche Formulierungen, die befürchten lassen, dass das Geschäft mit den AirBnB-Wohnungen nicht gestoppt wird. So ist davon auszugehen, dass bei Inkrafttreten der Satzung lediglich die neu umgewandelten Wohnungen anmeldepflichtig werden. Wohnungen, die bereits als reine AirBnB-Wohnungen bestehen, könnten so weiter vermietet werden.
Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum plant daher im Rahmen einer Protestaktion eine AirBnB-Vermieterin und ihre Vermietungspraktiken in Düsseldorf-Oberbilk offenzulegen und fordert den Stadtrat dazu auf, diese Praktiken zu beenden.
„Wir fordern eine tatsächlich wirksame Zweckentfremdungssatzung, die das gewerbliche Vermieten von Ferienwohnungen beendet. Für die Umsetzung der Satzung ist genügend Personal mit den entsprechenden Kompetenzen notwendig, damit Kontrollen der Stadtverwaltung erfolgreich sind. Vor allem muss es eine klare Kante gegen die Anbieter*innen geben, die schon heute Wohnraum zweckentfremden. In keinem Fall darf es zu einem Bestandsschutz für AirBnB-Wohnungen wie die in Düsseldorf-Oberbilk kommen.“ sagt Johannes Dörrenbächer vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum.